Elterngeld, Mutterschutz, Erziehungsgeld, Kindergeld. Wie, wo, was und warum?

März 30, 2010 Keine Kommentare

Werdende Eltern haben es in vielen Bereichen nicht einfach. Neben den häuslichen und familiären Veränderungen kommt noch ein entscheidender dritter Punkt hinzu. Das liebe Geld. Wie ist die finanzielle Absicherung? Welche Möglichkeiten bietet der Staat?

Kindergeld beantragen

Fördergelder für Familien beantragen

Neben dem neu eingeführten Elterngeld gibt es das Kindergeld und den Mutterschutz. Im Folgenden ein kleiner Überblick angefangen vom Mutterschutz, über das Kindergeld bis hin zum Elterngeld.

Der Mutterschutz beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und endet acht Wochen danach. Im Mutterschutz erhält man 100% Lohnfortzahlung, welches vom Arbeitgeber und der Krankenkasse bezahlt wird. Dem Arbeitgeber und der Krankenkasse sollte am besten gleich bescheid gegeben werden, nachdem der errechnete Geburtstermin feststeht.

Das Kindergeld wird auf dem Arbeitsamt beantragt und wird ab dem Geburtsmonat des Kindes gezahlt. Es spielt keine Rolle wann der Antrag gestellt wird und ob das Kind am Anfang oder Ende des Monats geboren ist. Das Geld wird rückwirkend und mit vollem Monatssatz ausgezahlt. Ab dem 1.1.2009 hat es eine Erhöhung um 10€ auf 164€ gegeben. Es wird bis Ende der Ausbildung gezahlt, im Höchstfall bis zu einem Alter von 27 Jahren.

Das am 1.1.2007 neu eingeführte Elterngeld ersetzt das bis dahin geltende Erziehungsgeld. Für Kinder die vor dem 1.1.2007 geboren sind, gilt weiterhin das Erziehungsgeld.

Das Elterngeld kann höchstens für 14 Monate beantragt werden, wobei ein Elternteil nur einen Anspruch über 12 Monate hat. Der Partner kann für zwei Monate Elterngeld beantragen, wobei es keine Rolle spielt, wann er die beiden Monate nimmt.

Wird das Elterngeld beantragt, dann wird die Zeit des Mutterschutzes angerechnet. Im Normalfall heißt das, dass das komplette erste Jahr des Kindes abgedeckt ist. Die Höhe des Elterngeldes errechnet sich anhand des Nettogehalts vom Job der letzten 12 Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes des Antragstellers. Es werden 67% ausgezahlt, mindestens 300€ und höchstens 1800€ pro Monat. Beantragt wird es auf der Familienkasse.

Weiterhin gibt es diverse Steuervorteile und Freibeträge wie beispielsweise bei einer Immobilienfinanzierung oder beim Lohnsteuerjahresausgleich. Der Staat versucht durch Einführung des Elterngeldes und sonstige Förderungen, dem „Kinderschwund“ ein wenig entgegenzutreten. Die nächsten Jahre werden zeigen, ob sich mit diesen Maßnahmen die Geburtenrate erhöht.

Bild: © Andre Bonn – Fotolia.com

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