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	<title>Finanzpalast &#187; Elterngeld</title>
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	<description>Alles rund um Finanzen und Versicherungen</description>
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		<title>Über Elterngeld für Reiche, Langzeitarbeitslose und die Abgeltungssteuer</title>
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		<pubDate>Mon, 07 Feb 2011 16:55:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Sid</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Diskussionen um die Streichung des Elterngeldes für Langzeitarbeitslose hatte bereits vor einiger Zeit das Fass zum Überlaufen gebracht. Die soziale Gerechtigkeit sei bedroht, so die Opposition. Die Argumentation ist natürlich verständlich, denn wieso sollten Langzeitarbeitslose kein Recht auf Kinder haben, während jeder andere und vor allem auch schwer Reiche, sehr wohl Elterngeld beziehen dürfen? [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.finanzpalast.de/wp-content/uploads/2011/02/Elterngeld.jpg"><img src="http://www.finanzpalast.de/wp-content/uploads/2011/02/Elterngeld-200x300.jpg" alt="Elterngeld © Birgit Reitz-Hofmann - Fotolia.com" title="Elterngeld © Birgit Reitz-Hofmann - Fotolia.com" width="200" height="300" class="alignleft size-medium wp-image-745" /></a>Die Diskussionen um die Streichung des Elterngeldes für Langzeitarbeitslose hatte bereits vor einiger Zeit das Fass zum Überlaufen gebracht. Die soziale Gerechtigkeit sei bedroht, so die Opposition. Die Argumentation ist natürlich verständlich, denn wieso sollten Langzeitarbeitslose kein Recht auf Kinder haben, während jeder andere und vor allem auch schwer Reiche, sehr wohl <a href="http://www.finanzpalast.de/elterngeld-mutterschutz-erziehungsgeld-kindergeld/">Elterngeld</a> beziehen dürfen?<br />
Die Koalition aus Schwarz-Gelb hatte sich daraufhin überlegt, das Elterngeld für Reiche zu streichen. So würde die soziale Gerechtigkeit zumindest größtenteils wiederhergestellt. Reich gilt in Deutschland, wer als Alleinstehender im Jahr mehr als 250.000 Euro verdient. Das wurde bereits im Jahr 2007 bei der Einführung der Reichensteuer so definiert. Genau an diesem Wert orientierte sich daraufhin die Berechnung, ob dem jeweiligen Antragssteller Elterngeld zusteht oder nicht. Das klingt soweit gar nicht so schlecht, doch leider hat niemand die Abgeltungssteuer mit auf dem Schirm gehabt.</p>
<p><strong>Was hat die Abgeltungssteuer mit dem Elterngeld zu tun?</strong></p>
<p>Seit 2008 gilt in Deutschland die Abgeltungssteuer. Diese Steuer besagt, dass Kapitaleinkünfte direkt bei der Bank versteuert werden (mit 25%) und umgeht dabei die Notwendigkeit, diese Einkünfte beim Finanzamt als zu versteuernde Einnahmen angeben zu müssen. Und genau hier ist der Knackpunkt. Denn viele Reiche in Deutschland erreichten den Schwellenwert von 250.000€ nur aufgrund der Kapitaleinkünfte. Da die Abgeltungssteuer zur Berechnung des Anspruchs aufs Elterngeld jedoch nicht einbezogen wird, entsteht erneut ein soziales Ungleichgewicht.</p>
<p><strong>Wie hat sich das ausgewirkt?</strong></p>
<p>Laut einem Bericht in der sueddeutschen seien so maximal 2000 Anträge von Reichen, bzw. Gutverdienern abgelehnt worden, während ca. 130.000 Langzeitarbeitslose leer ausgegangen sind. Dieser Wert ist natürlich schon irgendwie erschreckend und erinnert mich an ein Zitat von Robin Hood, welches ungefähr so geht: „Man nehme es von den Armen und verteile es unter den Reichen“ … oder war es doch anders herum? <img src='http://www.finanzpalast.de/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' />  Definitiv ganz großes Tennis!</p>
<p>Bild: © Birgit Reitz-Hofmann &#8211; Fotolia.com</p>
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		<title>Elterngeld, Mutterschutz, Erziehungsgeld, Kindergeld. Wie, wo, was und warum?</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Mar 2010 14:52:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kristina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanznews]]></category>
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		<description><![CDATA[Werdende Eltern haben es in vielen Bereichen nicht einfach. Neben den häuslichen und familiären Veränderungen kommt noch ein entscheidender dritter Punkt hinzu. Das liebe Geld. Wie ist die finanzielle Absicherung? Welche Möglichkeiten bietet der Staat? Neben dem neu eingeführten Elterngeld gibt es das Kindergeld und den Mutterschutz. Im Folgenden ein kleiner Überblick angefangen vom Mutterschutz, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Werdende Eltern haben es in vielen Bereichen nicht einfach. Neben den häuslichen und familiären Veränderungen kommt noch ein entscheidender dritter Punkt hinzu. Das liebe Geld. Wie ist die finanzielle Absicherung? Welche Möglichkeiten bietet der Staat?</p>
<div id="attachment_832" class="wp-caption aligncenter" style="width: 310px"><a href="http://www.finanzpalast.de/wp-content/uploads/2010/03/Kindergeld-beantragen.jpg"><img class="size-medium wp-image-832" title="Kindergeld beantragen" src="http://www.finanzpalast.de/wp-content/uploads/2010/03/Kindergeld-beantragen-300x201.jpg" alt="Kindergeld beantragen" width="300" height="201" /></a><p class="wp-caption-text">Fördergelder für Familien beantragen</p></div>
<p>Neben dem neu eingeführten <a href="http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/elterngeldunderziehungsgeld/elterngeld.xml?ceid=100383">Elterngeld</a> gibt es das Kindergeld und den Mutterschutz. Im Folgenden ein kleiner Überblick angefangen vom Mutterschutz, über das Kindergeld bis hin zum Elterngeld.</p>
<p>Der Mutterschutz beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und endet acht Wochen danach. Im Mutterschutz erhält man 100% Lohnfortzahlung, welches vom Arbeitgeber und der Krankenkasse bezahlt wird. Dem Arbeitgeber und der Krankenkasse sollte am besten gleich bescheid gegeben werden, nachdem der errechnete Geburtstermin feststeht.</p>
<p>Das Kindergeld wird auf dem Arbeitsamt beantragt und wird ab dem Geburtsmonat des Kindes gezahlt. Es spielt keine Rolle wann der Antrag gestellt wird und ob das Kind am Anfang oder Ende des Monats geboren ist. Das Geld wird rückwirkend und mit vollem Monatssatz ausgezahlt. Ab dem 1.1.2009 hat es eine Erhöhung um 10€ auf 164€ gegeben. Es wird bis Ende der Ausbildung gezahlt, im Höchstfall bis zu einem Alter von 27 Jahren.</p>
<p>Das am 1.1.2007 neu eingeführte Elterngeld ersetzt das bis dahin geltende Erziehungsgeld. Für Kinder die vor dem 1.1.2007 geboren sind, gilt weiterhin das Erziehungsgeld.</p>
<p>Das Elterngeld kann höchstens für 14 Monate beantragt werden, wobei ein Elternteil nur einen Anspruch über 12 Monate hat. Der Partner kann für zwei Monate Elterngeld beantragen, wobei es keine Rolle spielt, wann er die beiden Monate nimmt.</p>
<p>Wird das Elterngeld beantragt, dann wird die Zeit des Mutterschutzes angerechnet. Im Normalfall heißt das, dass das komplette erste Jahr des Kindes abgedeckt ist. Die Höhe des Elterngeldes errechnet sich anhand des Nettogehalts vom <a href="http://www.jobsandjobs.de">Job</a> der letzten 12 Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes des Antragstellers. Es werden 67% ausgezahlt, mindestens 300€ und höchstens 1800€ pro Monat. Beantragt wird es auf der Familienkasse.</p>
<p>Weiterhin gibt es diverse Steuervorteile und Freibeträge wie beispielsweise bei einer Immobilienfinanzierung oder beim Lohnsteuerjahresausgleich. Der Staat versucht durch Einführung des Elterngeldes und sonstige Förderungen, dem „Kinderschwund“ ein wenig entgegenzutreten. Die nächsten Jahre werden zeigen, ob sich mit diesen Maßnahmen die Geburtenrate erhöht.</p>
<p>Bild: © Andre Bonn &#8211; Fotolia.com</p>
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