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	<title>Finanzpalast &#187; Erziehungsgeld</title>
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		<title>Familienkasse &#8211; wichtige Informationen zum Kindergeld</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Oct 2010 09:44:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wird in Deutschland ein Kind geboren, so hat es von seinem ersten Lebenstag an Anspruch auf Kindergeld. Die Höhe des Kindergeldes ist nicht an das Einkommen der Eltern gebunden sondern wird als Festbetrag gezahlt, der sich nach der Anzahl der Kinder im elterlichen Haushalt richtet. Gezahlt vom ersten Lebenstag an, wird es mindestens bis zur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wird in Deutschland ein Kind geboren, so hat es von seinem ersten Lebenstag an Anspruch auf Kindergeld. Die Höhe des Kindergeldes ist nicht an das Einkommen der Eltern gebunden sondern wird als Festbetrag gezahlt, der sich nach der Anzahl der Kinder im elterlichen Haushalt richtet.</p>
<p>Gezahlt vom ersten Lebenstag an, wird es mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausgeschüttet. Darüber hinaus ist die Zahlung des Kindergeldes von bestimmten Lebenssituationen wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit, die Aufnahme einer Berufsausbildung oder eine Behinderung des Kindes abhängig.</p>
<p>Die Beantragung des Kindergeldes muss schriftlich erfolgen. Ist die Mutter oder der Vater aus nachvollziehbaren Gründen selbst nicht in der Lage, den Antrag zu stellen, kann dies auch durch einen Bevollmächtigten geschehen.</p>
<p style="text-align: center;"><img class="size-medium wp-image-430 aligncenter" title="Familie" src="http://www.finanzpalast.de/wp-content/uploads/2010/10/Familie_Fotolia_4659739_XS-300x200.jpg" alt="Kindergeld als finanzielle Familienhilfe" width="300" height="200" /></p>
<p>Verantwortliche Behörde ist in den meisten Fällen die <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Familienkasse">Familienkasse</a>. Vordrucke für die Beantragung liegen in den Familienkassen aus oder können im Internet als PDF Dokument heruntergeladen werden. Diverse Angaben im Antrag sind zu Dokumentieren. Kopien der jeweiligen Urkunden und Unterlagen sind ausreichend, müssen allerdings in einem gut lesbaren Zustand sein. Beim Erstantrag nach der Geburt des Kindes ist die Geburtsurkunde im Original oder in Beglaubigter Abschrift einzureichen. Viele Standesämter stellen die Geburtsurkunde gerne auch in mehrfacher Ausführung aus. Geht das Kind bereits zur Schule oder absolviert eine Ausbildung, benötigt die Familienkasse eine Bescheinigung der Schule oder Hochschule. Der weitere Verlauf des Studiums ist jährlich nachzuweisen und zu belegen. Gleiches trifft für eine Berufsausbildung zu.</p>
<p>Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und richtet sich nach der Kindergeldnummer. Entscheidend ist die letzte Ziffer. Ist die Endziffer eine 0, so erfolgt die Auszahlung am Monatsanfang, befindet sich an letzter Stelle eine 9, wird das Kindergeld zum Monatsende auf das angegebene Konto überwiesen.</p>
<p>Veränderungen bezüglich des Kindes sind der Familienkasse unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen. Für Veränderungsmitteilungen steht das Formular „Veränderungsmitteilung“ zur Verfügung. Sollte dies nicht geschehen, kann der Kindergeldanspruch bis zur Klärung des Sachverhaltes ruhen. Eventuelle Rückzahlungen sind ebenfalls rückwirkend möglich.</p>
<p>Bild: © Torsten Schon &#8211; Fotolia.com</p>
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		<title>Elterngeld, Mutterschutz, Erziehungsgeld, Kindergeld. Wie, wo, was und warum?</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Mar 2010 14:52:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kristina</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Werdende Eltern haben es in vielen Bereichen nicht einfach. Neben den häuslichen und familiären Veränderungen kommt noch ein entscheidender dritter Punkt hinzu. Das liebe Geld. Wie ist die finanzielle Absicherung? Welche Möglichkeiten bietet der Staat? Neben dem neu eingeführten Elterngeld gibt es das Kindergeld und den Mutterschutz. Im Folgenden ein kleiner Überblick angefangen vom Mutterschutz, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Werdende Eltern haben es in vielen Bereichen nicht einfach. Neben den häuslichen und familiären Veränderungen kommt noch ein entscheidender dritter Punkt hinzu. Das liebe Geld. Wie ist die finanzielle Absicherung? Welche Möglichkeiten bietet der Staat?</p>
<div id="attachment_832" class="wp-caption aligncenter" style="width: 310px"><a href="http://www.finanzpalast.de/wp-content/uploads/2010/03/Kindergeld-beantragen.jpg"><img class="size-medium wp-image-832" title="Kindergeld beantragen" src="http://www.finanzpalast.de/wp-content/uploads/2010/03/Kindergeld-beantragen-300x201.jpg" alt="Kindergeld beantragen" width="300" height="201" /></a><p class="wp-caption-text">Fördergelder für Familien beantragen</p></div>
<p>Neben dem neu eingeführten <a href="http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/elterngeldunderziehungsgeld/elterngeld.xml?ceid=100383">Elterngeld</a> gibt es das Kindergeld und den Mutterschutz. Im Folgenden ein kleiner Überblick angefangen vom Mutterschutz, über das Kindergeld bis hin zum Elterngeld.</p>
<p>Der Mutterschutz beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und endet acht Wochen danach. Im Mutterschutz erhält man 100% Lohnfortzahlung, welches vom Arbeitgeber und der Krankenkasse bezahlt wird. Dem Arbeitgeber und der Krankenkasse sollte am besten gleich bescheid gegeben werden, nachdem der errechnete Geburtstermin feststeht.</p>
<p>Das Kindergeld wird auf dem Arbeitsamt beantragt und wird ab dem Geburtsmonat des Kindes gezahlt. Es spielt keine Rolle wann der Antrag gestellt wird und ob das Kind am Anfang oder Ende des Monats geboren ist. Das Geld wird rückwirkend und mit vollem Monatssatz ausgezahlt. Ab dem 1.1.2009 hat es eine Erhöhung um 10€ auf 164€ gegeben. Es wird bis Ende der Ausbildung gezahlt, im Höchstfall bis zu einem Alter von 27 Jahren.</p>
<p>Das am 1.1.2007 neu eingeführte Elterngeld ersetzt das bis dahin geltende Erziehungsgeld. Für Kinder die vor dem 1.1.2007 geboren sind, gilt weiterhin das Erziehungsgeld.</p>
<p>Das Elterngeld kann höchstens für 14 Monate beantragt werden, wobei ein Elternteil nur einen Anspruch über 12 Monate hat. Der Partner kann für zwei Monate Elterngeld beantragen, wobei es keine Rolle spielt, wann er die beiden Monate nimmt.</p>
<p>Wird das Elterngeld beantragt, dann wird die Zeit des Mutterschutzes angerechnet. Im Normalfall heißt das, dass das komplette erste Jahr des Kindes abgedeckt ist. Die Höhe des Elterngeldes errechnet sich anhand des Nettogehalts vom <a href="http://www.jobsandjobs.de">Job</a> der letzten 12 Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes des Antragstellers. Es werden 67% ausgezahlt, mindestens 300€ und höchstens 1800€ pro Monat. Beantragt wird es auf der Familienkasse.</p>
<p>Weiterhin gibt es diverse Steuervorteile und Freibeträge wie beispielsweise bei einer Immobilienfinanzierung oder beim Lohnsteuerjahresausgleich. Der Staat versucht durch Einführung des Elterngeldes und sonstige Förderungen, dem „Kinderschwund“ ein wenig entgegenzutreten. Die nächsten Jahre werden zeigen, ob sich mit diesen Maßnahmen die Geburtenrate erhöht.</p>
<p>Bild: © Andre Bonn &#8211; Fotolia.com</p>
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