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	<title>Finanzpalast &#187; Mutterschutz</title>
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	<description>Alles rund um Finanzen und Versicherungen</description>
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		<title>Familienförderungen &#8211; welche Möglichkeiten habe ich?</title>
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		<pubDate>Wed, 26 Oct 2011 08:24:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>DR</dc:creator>
				<category><![CDATA[Förderungen]]></category>
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		<category><![CDATA[Familienförderung]]></category>
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		<description><![CDATA[Wenn Nachwuchs ins Haus steht, sollte man sich unbedingt über diverse staatliche und private Familienförderungsangebote informieren. Nur wer rechtzeitig ¬Anträge ausfüllt, muss sich im Nachhinein nicht über nicht in Anspruch genommene Leistungen ärgern. Und das Angebot ist größer als man denkt. Folgende Möglichkeiten gibt es, sich vor und nach der Geburt eines Kindes unterstützen zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://www.finanzpalast.de/wp-content/uploads/2011/10/Familienfoerderung-und-Leistungen.jpg"><img src="http://www.finanzpalast.de/wp-content/uploads/2011/10/Familienfoerderung-und-Leistungen-300x200.jpg" alt="" title="Familienförderung und Leistungen" width="300" height="200" class="alignleft size-medium wp-image-1968" /></a>Wenn Nachwuchs ins Haus steht, sollte man sich unbedingt über diverse staatliche und private Familienförderungsangebote informieren. Nur wer rechtzeitig ¬Anträge ausfüllt, muss sich im Nachhinein nicht über nicht in Anspruch genommene Leistungen ärgern. Und das Angebot ist größer als man denkt. Folgende Möglichkeiten gibt es, sich vor und nach der Geburt eines Kindes unterstützen zu lassen:</p>
<p><strong>Mutterschaftsgeld</strong><br />
Fest angestellte Frauen profitieren von der Mutterschutzfrist. Sie gilt 6 Wochen vor der Geburt bis höchstens 8 Wochen danach. In der Zeit zahlt die Krankenkasse maximal 13 Euro pro Arbeitstag und der Arbeitgeber stockt diese Summe bis zum bisherigen Nettogehalt auf.</p>
<p><strong>Elterngeld</strong><br />
Bis zum ersten Lebensjahr des Kindes bekommt ein Elternteil, der aufgrund der Kindererziehung beruflich aussetzen muss, 67% des durchschnittlichen Netto-Gehalts. (Maximal 1800 Euro)</p>
<p><strong>Vätermonate</strong><br />
Wenn sich der zweite Elternteil (meistens der Vater, daher auch der Name) nach den 12 Monaten ebenfalls an der Kindererziehung beteiligen will, wird das Elterngeld auf weitere zwei Monate aufgestockt. Die Eltern erhalten dann also insgesamt 14 Monate lang Elterngeld.</p>
<p><strong>Kindergeld</strong><br />
Alle Kinder erhalten bis zu ihrem 18. Lebensjahr monatlich 184 Euro Kindergeld. Kindern in der Ausbildung wird das Kindergeld auch weiterhin bis zur Beendigung der Ausbildung bezahlt. Auch Kindern ohne Arbeitsplatz werden die 184 Euro bis zum 21. Lebensjahr gewährt, ebenso wie Kindern ohne Ausbildungsplatz und ohne berufsqualifizierenden Abschluss. Letztere werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres finanziell unterstützt.</p>
<p><strong>Kinderzuschlag</strong><br />
Familien, die mit einem geringen Einkommen auskommen müssen und Kinder unter 25 Jahren versorgen müssen, steht der Kinderzuschlag zu. Die Höhe ist vom Einkommen der Familie abhängig, beträgt jedoch maximal 140 Euro pro Kind. Diese Unterstützung soll Familien davor bewahren, ¬Hartz-4 beantragen zu müssen.</p>
<p><strong>Unterhaltsvorschuss</strong><br />
Kinder die im Haushalt eines Elternteils leben, jedoch vom anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten, können einen Unterhaltsvorschuss beantragen, um dessen Eintreibung sich dann das Jugendamt kümmert.</p>
<p><strong>Ausbau der Kinderbetreuung</strong><br />
Ab August 2013 werden Kinder zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr einen offiziellen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben. Bis dahin werden Alleinerziehende, wenn es um die Platzvergabe geht, bevorzugt.</p>
<p><strong>Bildungspaket</strong><br />
Familien mit geringem Einkommen erhalten für ihr Kind finanzielle Unterstützung für den Schulbedarf, das Mittagessen in der Schule oder der Kita, Fahrtkosten für den Schulweg und Nachhilfeunterricht. Außerdem gibt es Zuschüsse für Schulausflüge, Musikschule und den Sportverein.</p>
<p><strong>Erstausstattung</strong><br />
Für Bedürftige gewährt der Staat eine einmalige Unterstützung für die Baby-Erstausstattung, Möbel und Schwangerschaftsbekleidung.</p>
<p><strong>Stiftung Hilfe für die Familie</strong><br />
Diese Organisation hilft Familien, Schwangeren und Alleinerziehenden, wenn sie unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind und dringend finanzielle Unterstützung benötigen.</p>
<p>Bild: © Kati Molin &#8211; Fotolia.com</p>
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		<title>Elterngeld, Mutterschutz, Erziehungsgeld, Kindergeld. Wie, wo, was und warum?</title>
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		<pubDate>Tue, 30 Mar 2010 14:52:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Kristina</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanznews]]></category>
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		<description><![CDATA[Werdende Eltern haben es in vielen Bereichen nicht einfach. Neben den häuslichen und familiären Veränderungen kommt noch ein entscheidender dritter Punkt hinzu. Das liebe Geld. Wie ist die finanzielle Absicherung? Welche Möglichkeiten bietet der Staat? Neben dem neu eingeführten Elterngeld gibt es das Kindergeld und den Mutterschutz. Im Folgenden ein kleiner Überblick angefangen vom Mutterschutz, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Werdende Eltern haben es in vielen Bereichen nicht einfach. Neben den häuslichen und familiären Veränderungen kommt noch ein entscheidender dritter Punkt hinzu. Das liebe Geld. Wie ist die finanzielle Absicherung? Welche Möglichkeiten bietet der Staat?</p>
<div id="attachment_832" class="wp-caption aligncenter" style="width: 310px"><a href="http://www.finanzpalast.de/wp-content/uploads/2010/03/Kindergeld-beantragen.jpg"><img class="size-medium wp-image-832" title="Kindergeld beantragen" src="http://www.finanzpalast.de/wp-content/uploads/2010/03/Kindergeld-beantragen-300x201.jpg" alt="Kindergeld beantragen" width="300" height="201" /></a><p class="wp-caption-text">Fördergelder für Familien beantragen</p></div>
<p>Neben dem neu eingeführten <a href="http://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/privatpersonen/elterngeldunderziehungsgeld/elterngeld.xml?ceid=100383">Elterngeld</a> gibt es das Kindergeld und den Mutterschutz. Im Folgenden ein kleiner Überblick angefangen vom Mutterschutz, über das Kindergeld bis hin zum Elterngeld.</p>
<p>Der Mutterschutz beginnt in der Regel sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und endet acht Wochen danach. Im Mutterschutz erhält man 100% Lohnfortzahlung, welches vom Arbeitgeber und der Krankenkasse bezahlt wird. Dem Arbeitgeber und der Krankenkasse sollte am besten gleich bescheid gegeben werden, nachdem der errechnete Geburtstermin feststeht.</p>
<p>Das Kindergeld wird auf dem Arbeitsamt beantragt und wird ab dem Geburtsmonat des Kindes gezahlt. Es spielt keine Rolle wann der Antrag gestellt wird und ob das Kind am Anfang oder Ende des Monats geboren ist. Das Geld wird rückwirkend und mit vollem Monatssatz ausgezahlt. Ab dem 1.1.2009 hat es eine Erhöhung um 10€ auf 164€ gegeben. Es wird bis Ende der Ausbildung gezahlt, im Höchstfall bis zu einem Alter von 27 Jahren.</p>
<p>Das am 1.1.2007 neu eingeführte Elterngeld ersetzt das bis dahin geltende Erziehungsgeld. Für Kinder die vor dem 1.1.2007 geboren sind, gilt weiterhin das Erziehungsgeld.</p>
<p>Das Elterngeld kann höchstens für 14 Monate beantragt werden, wobei ein Elternteil nur einen Anspruch über 12 Monate hat. Der Partner kann für zwei Monate Elterngeld beantragen, wobei es keine Rolle spielt, wann er die beiden Monate nimmt.</p>
<p>Wird das Elterngeld beantragt, dann wird die Zeit des Mutterschutzes angerechnet. Im Normalfall heißt das, dass das komplette erste Jahr des Kindes abgedeckt ist. Die Höhe des Elterngeldes errechnet sich anhand des Nettogehalts vom <a href="http://www.jobsandjobs.de">Job</a> der letzten 12 Monate vor dem Beginn des Mutterschutzes des Antragstellers. Es werden 67% ausgezahlt, mindestens 300€ und höchstens 1800€ pro Monat. Beantragt wird es auf der Familienkasse.</p>
<p>Weiterhin gibt es diverse Steuervorteile und Freibeträge wie beispielsweise bei einer Immobilienfinanzierung oder beim Lohnsteuerjahresausgleich. Der Staat versucht durch Einführung des Elterngeldes und sonstige Förderungen, dem „Kinderschwund“ ein wenig entgegenzutreten. Die nächsten Jahre werden zeigen, ob sich mit diesen Maßnahmen die Geburtenrate erhöht.</p>
<p>Bild: © Andre Bonn &#8211; Fotolia.com</p>
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