Tipps zum Steuer sparen – Geldspenden richtig absetzen

September 2, 2010 Keine Kommentare

Kaum hat die dunkle Jahreszeit begonnen und die ersten Anzeichen stehen auf Advent, dann werden Sie in Ihrem Briefkasten den einen oder anderen Aufruf von Hilfsorganisationen finden, die Sie um eine Spende bitten.

Dass diese Aufrufe gerade zur Weihnachtszeit überdurchschnittlich oft verschickt werden hat nicht nur den Grund darin, dass viele Verbraucher Weihnachtsgeld erhalten und die Organisationen hoffen, dass davon ein Teil auch als Spenden bei ihnen ankommt. Nicht zuletzt erzeugt das Bild eines hungernden Kindes bei nicht wenigen Menschen auch Mitleid, sodass sie schon aus diesem Grund den einen oder anderen Betrag spenden.

Spenden richtig absetzen

Mit unseren Tips Spenden richtig absetzen

Wenn Sie sich schon einmal etwas genauer mit den Spendenaufrufen befasst haben werden Sie feststellen, dass Ihnen die Spendenorganisation zusagt, für Ihre Spende auch eine Spendenquittung auszustellen, die Sie dann dem Finanzamt bei Ihrer nächsten Steuererklärung mit einreichen können. Denn in der Regel können Sie den gespendeten Betrag absetzen und so Ihre Steuerlast ein wenig senken.

Allerdings ist längst nicht jede Geldspende steuerlich absetzbar. So können Sie das anlässlich eines Geburtstages verschenkte Geld an nahe Angehörige nicht steuerlich absetzen. Voraussetzung dafür, dass Ihre Spende auch beim Finanzamt Anerkennung findet ist, dass das Geld an mildtätige, religiöse oder wissenschaftliche Organisationen gespendet wird bzw. an solche, die besonders förderungswürdig anerkannte gemeinnützige Ziele verfolgen. Insofern müssen Sie Ihr Geld nicht an die großen Hilfsorganisationen oder den Kirchen spenden. Auch der örtliche Heimatverein oder der Tierschutzverein kann ein solcher Spendenempfänger sein. Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich einfach die Bescheinigung über die Befreiung der Körperschaftssteuer zeigen.

So ganz ohne einen Beleg erkannt das Finanzamt Ihre Spenden aber auch nicht an. Bis zu einem Spendenbetrag von 100,00 € reicht die Quittung des Spendenempfängers aus. Oder Sie kopieren den entsprechenden Überweisungsbeleg, der die Spende dokumentiert.

Es gibt aber auch eine Höchstgrenze, bis zu der das Finanzamt Ihre Spenden grundsätzlich anerkennt. Diese Grenze liegt bei 5% Ihrer gesamten Jahreseinkünfte. Spenden Sie als Selbstständiger oder als Unternehmen, liegt die Grenze bei 2% Ihres Jahresumsatzes plus Löhne und Gehälter. 10% erkennt das Finanzamt an, sollten Sie für wissenschaftliche oder für besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke spenden.

Bild: © fuxart – Fotolia.com

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